Sagen und Mythen

Was Sie schon immer über Onlinehändler wissen wollten.

Fakt ist: Onlinehändler machen den ganzen Tag nichts.

Wir klären über den tatsächlichen Arbeitsablauf eines Onlinehändlers auf: Der Arbeitsbeginn um 12:00 Uhr wird mit einem Gläschen Prosecco begonnen und die Arbeitsverteilung besprochen. Die Besprechung wird um 13,30 Uhr bis 14,15 Uhr wegen der anstehenden Mittagspause beendet. Pünktlich um 14,25 Uhr wird dann wieder angefangen mit arbeiten, nachdem alle auf Toilette waren und sich die Kaffeetasse gefüllt haben. Jeder Mitarbeiter aktualisiert seine Bestellungen am PC und schickt schnell allen anfragenden, nervenden Kunden die vorgefertigte E-Mail - wo alles und jeder Mist drin steht, was einen Kunden so interessieren könnte - raus. Pünktlich um 15,00 Uhr ist ein Onlinehändler dann im Golfclub.

Fakt ist: So ein Computerfuzzi ist faul und dumm. Die Kunden bestellen selbst ihre Waren und überbracht werden diese durch den Zusteller.

Wir klären über den tatsächlichen Onlinehändler auf: Alle Onlinehändler durften in der dritten Klasse schon rauchen, da sie bereits das Alter zum rauchen erreicht hatten. Nur durch einen Knopfdruck werden Bestellungen fertiggestellt und anschließend die fein säuberlich vorverpackten Pakete in den Wagen von der Post geschmissen. Ungeduldig schaut der Onlinehändler rauchend auf die Uhr, wo denn der Zusteller bleibt, der die Ware in Empfang nimmt. Endlich um 15,03 Uhr kommt dieser auf den Hof gefahren. Mit einem kurzen: „mach die Tür zu, wenn Du raus fährst“ verschwindet der Onlinehändler in seinen 911er, da er bereits 6 Minuten über seiner regulären Arbeitszeit auf dem Grundstück verweilt. Normalerweise ist ein Onlinehändler pünktlich um 15,00 Uhr auf dem Golfplatz.

Fakt ist: Onlinehändler sind alles Kettenraucher und saufen den ganzen Tag Cola.

Wir klären über den tatsächlichen Onlinehändler auf: Onlinehändler sind definitiv keine Kettenraucher. Sie brennen sich eine Zigarette an, legen diese auf den Aschenbecher und brennen sich die nächste an, wenn die erste im Aschenbecher von selbst zu Asche geworden ist. So etwas kann man unmöglich Kettenraucher nennen. Auch trinken Onlinehändler ausschließlich Cola mit Rum, Wodka oder Whisky. Ein Onlinehändler würde nie Cola pur trinken, das ist ihm viel zu süß.

Fakt ist: Onlinehändler tragen Jogginghosen und haben lange ungepflegte Haare.

Wir klären über den tatsächlichen Onlinehändler auf: Der Mythos, Onlinehändler hätten ungepflegte Haare ist falsch. Die fettigen Strähnen auf den Kopf sind nur deshalb nach hinten gekämmt, damit sie nicht auf der Hornbrille liegen. Jogginghosen ziehen Onlinehändler nur dann an, wenn sie sich auf Arbeit befinden. Also von 12,00 bis 15,00 Uhr. Den Rest des Tages tragen Sie Nadelstreifenanzüge um von ihrem ausgeglichenem Arbeitsablauf abzulenken.

Fakt ist: Onlinehändler bauen fürchterlich komplizierte Einkaufsshops wo kein Mensch durchblickt.

Wir klären über einen Webshop Aufbau auf: Ein Onlinehändler versucht zwischen den Käufern ein Gleichgewicht herzustellen. Ein deutschsprachiger Onlineshop sollte Käufer in Deutschland, Österreich, Belgien, der Schweiz und den Niederlanden erreichen. Alle diese Länder verstehen deutsch. Der Aufbau eines Webshop`s sollte ein Gleichgewicht herstellen. Kaufende Österreicher sind besonders intelligent und schön, Belgier frei und glücklich, Holländer leben in einer Demokratie, mit Kultur und Spaß am Leben und die Schweizer sind erfolgreich, erfindungsstark und treten mit einem hohen Bildungsniveau auf. Das Gleichgewicht in einem deutschsprachigen Onlineshop entsteht durch die Tatsache, dass Deutschland in der Mitte dieser Länder liegt.

Fakt ist: Onlinehändler bescheißen alle bei den Versandkosten.

Wir klären über entstehende Versandkosten auf: Die Versandkosten errechnen sich nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Vorläufigkeit die auch sie kennen sollten, in Verbindung mit den §§ 75a Abs. 4, 2 des Gesetztes zur Steigerung bei Gewinnen und sind progressiv in der linearen Abschreibung. Degressiv werden Versandkosten im Zusammenhang des § 54 Abs.4 und 7 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 und 9 soweit das OLG Düsseldorf dies nicht wiederspricht, was abzuwarten bleibt, da das Kammergericht Berlin in seiner aktuellem Entscheidung den § 47 a in Verbindung mit § 92 Abs. 4 ersatzlos durch diese Regelung ersetzt. Auf jeden Fall aber bleibt der Karton und das Klebeband.

Fakt ist: Onlinehändler gehen nie ans Telefon.

Wir klären über die Erreichbarkeit von Onlinehändler auf: Soweit Sie die aus Punkt 1 angegebenen Arbeitszeiten des Onlinehändlers einhalten, wird ein Webshop Betreiber auch für Sie erreichbar sein. Online Shop Betreiber sind immer während Ihrer Arbeitszeit zwischen 12.00 und 12,25 Uhr sowie von 14,25 bis 14,45 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

Fakt ist: Wenn man bei einem Onlinehändler anruft, verlangen die immer eine Kundennummer oder Bestellnummer von mir als Kunden.

Wir klären über die Nummernvergabe bei Onlinehändler auf: Onlineshop Betreiber nehmen sich unwahrscheinlich wichtig. Obwohl der Onlinehändler Ihren Namen bereits kennt, da er weiß, dass er Ihnen bereits das falsche geschickt hat, möchte er durch die Nummernabfrage Zeit gewinnen. Die Nummernabfrage bei telefonischen Anfragen hat einen ausschließlich strategischen Hintergrund. Es wäre dumm zu behaupten, man könne sich die 300 täglichen Besteller namentlich nicht zu merken.

Fakt ist: Onlinehändler sind alles Bussi`s.

Wir klären über Busszziysses auf: Was sind schon Buss`is. Einen Hornbrille tragenden, lang lodigen Jogginghosenträger kann man doch nicht Bussi nennen.

Glaubst du so sind wir?
Wir nicht. Und du?
Wir überzeugen dich sehr gern davon, dass Ammenmärchen bei den Gebrüder Grimm bleiben, und nicht zu unserem Alltag gehören. Aber wir freuen uns an dieser Stelle, dich ein wenig unterhalten zu haben.

Gruß in die weite Welt und vielen Dank, dass du die Seite holzalbum.de besucht hast.