Länderspezifische Mehrwertsteuersätze und Versandkosten

In der Europäischen Union (EU) unterliegen Produkte und Dienstleistungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Exporte müssen auf Grund geltender Gesetze in einigen Ländern direkt besteuert werden. Das heißt, wenn Sie z. Bsp. als deutsche Staatsbürger bei einem in Polen ansässigem Unternehmen kaufen, ist das polnische Unternehmen verpflichtet, die in Deutschland geltende MwSt. an den deutschen Staat abführen und auch in dem jeweiligen Land geltenden Satz zu berücksichtigen, soweit das Unternehmen die Lieferschwelle (welche in jedem Land unterschiedlich ist) übersteigt. Wir berechnen daher in einigen Ländern die länderspezifische Mehrwertsteuer des Lieferlandes, wo wir die Lieferschwelle erreicht haben.* Zudem fallen in jedem Land individuelle Versandkosten (ebenfalls MwSt.-pflichtig) an. Bitte wählen Sie daher immer Ihr Lieferland aus, soweit Ihr Browser nicht bereits Ihr Land erkannt hat. Die Preise in das jeweilige Lieferland werden automatisch mit dessen MwSt. Satz angepasst.

Lieferung nachländerspezifische Bezeichnung (Steuerart)allg.
Steuersatz
erm.
Steuersatz
DeutschlandMehrwertsteuer19 %7 %
ÖsterreichMehrwertsteuer20 %10 %
Luxenburgtaxe sur la valeur ajoutée (TVA)15 %3 %
PolenValue added tax (VAT)23 %8 % + 5 %
Portugalimposto sobre o valor acrescentado (IVA)23 %6 %
Belgientaxe sur la valeur ajoutée (TVA) + belasting over de toegevoegde waarde (BTW)21 %6 %
Dänemarkomsaetningsavgift (MOMS)25 %25 %
Finnlandarvonlisävero (AVL) + mervärdesskatt (ML)24 %14 %
Frankreichtaxe sur la valeur ajoutée (TVA)20 %5 %
Spanienimpuesto sobre el valor añadido (IVA)21 %4 %
Italienimposta sul valore aggiunto (IVA)22 %4 %
Irlandvalue added tax (VAT)23 %13,5 %


*Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei länderspezifisch nach Lieferschwellen. Die Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer des Lieferlandes durch den Lieferanten (in diesem Fall wir) ist je Land abhängig von der länderspezifischen Lieferschwelle, welche von jedem Land individuell festgelegt wird. Die Verpflichtung der Abführung und Ausweisung durch den Lieferanten tritt erst ein, sobald der Gesamtwert aller Lieferungen eines Unternehmens in ein EU Land pro Jahr die von diesem Land festgelegte Schwelle überstiegen hat.

Referenzen/Verweise:
•    Leitlinien der EG-Kommission vom 14.06.1989, KOM (89) 260 Ratsdok. 6762/89 FISC 77
•    Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14.12.1992
•    Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10.04.1995
•    entsprechende Umsetzungen dieser Richtlinien in nationale Umsatzsteuergesetze

Linkverweis (EU Richtlinie):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/vat_community/index_de.htm

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU berechnen wir keine Mehrwertsteuer, es fallen jedoch länderspezifische Einfuhrumsatzsteuern und ggf. Zölle an.